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Sonderurlaub Essen

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Sonderurlaub

Aus KJP-Mitteln wird der Verdienstausfall für max. 8 Arbeitstage erstattet. Daher können hier max. 8 Arbeitstage eingetragen werden. Der Anspruch auf Sonderurlaub richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. In NRW sind das lt. Sonderurlaubsgesetz max. 8 Arbeitstage. Gesetze anderer Bundesländer sehen z.T. bis zu 12 Arbeitstage vor (https://www.bdkj-nrw.de/fileadmin/Downloads/Sonderurlaub/240122_UebersichtGesetzlicheGrundlagenSonderurlaub.pdf). Sofern aufgrund gesetzlicher Regelungen anderer Bundesländer ein höherer Anspruch besteht, kann dieser – ohne die Möglichkeit der Erstattung des Verdienstausfalls – zusätzlich beantragt werden.

Maßnahme

z.B. Köln, Deutschland

Daten des Trägers

Bitte wähle links deinen Verband aus (z.B. BDKJ) und gib rechts deine Ortsgruppe ein, z.B. St. Clemens Dortmund-Brackel

Arbeitgeber

Meine Daten

Um die ungefähre Höhe des Verdienstausfalls zu ermitteln, gib bitte dein monatliches Brutto-Einkommen (also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung) ein.

Sonstiges

Hiermit bestätige ich, dass ich sowohl die Datenschutzerklärung als auch die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen habe. Des Weiteren bestätige ich, dass ich darüber informiert wurde, dass ich bei Rück- und Verständnisfragen jederzeit Kontakt zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufnehmen kann.
Hiermit bestätige ich die Verarbeitung meiner Daten, sowie die notwendige Weiterleitung zu Prüfungszwecken an den jeweils zuständigen BDKJ Diözesanverband (Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn). Diese Daten werden 5 Jahre nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörden aufbewahrt.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Erstattungsbetrag der Einkommenssteuerpflicht unterliegt und ich diese im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen muss.
Ich bestätige, dass die Angaben zu meinem Arbeitgeber, zu dem Träger der Maßnahme sowie meiner Person vollständig und korrekt sind.

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